Die Aufnahmegebühr beim SVG beträgt 2,60€
Die Satzung des SV Gartenstadt e.V. in ihrer jeweiligen Form erkenne ich an. Die Satzung liegt in der
Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auf oder kann hier heruntergeladen werden. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. jeden Jahres.
Der SV Gartenstadt-Jahresbeitrag wird im Dezember j. J. fällig. Mir ist bekannt, dass bei Eintritt während des
laufenden Jahres ein anteiliger Jahresbeitrag zu entrichten ist und dass bei Austritt die bereits gezahlten
Mitgliedsbeiträge nicht, auch nicht anteilig, zurück vergütet werden.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen alle Sporttreibenden Mitglied im SV Gartenstadt e.V. sein.
Der Austritt ist jederzeit möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich (auch per E-Mail) an die Geschäftsstelle zu richten.
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift
Hiermit ermächtige(n) ich/wir den SV Gartenstadt e.V. widerruflich die von
mir/uns zu entrichtenden Zahlungen für den Jahresbeitrag und die einmalige Aufnahmegebühr bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos einzuziehen.